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   VGH Baden-Württemberg, 03.08.1995 - 5 S 3563/94   

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VGH Baden-Württemberg, 03.08.1995 - 5 S 3563/94 (https://dejure.org/1995,2327)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.08.1995 - 5 S 3563/94 (https://dejure.org/1995,2327)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. August 1995 - 5 S 3563/94 (https://dejure.org/1995,2327)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Anordnung der Straßenverkehrsbehörde an die Straßenbehörde zur Aufstellung von Verkehrszeichen noch kein Verwaltungsakt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 306
  • NZV 1996, 167
  • VBlBW 1995, 377 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.08.1995 - 5 S 3563/94
    Der von der Verwaltungsgerichtsordnung nicht ausgeschlossene vorbeugende Rechtsschutz setzt nach ständiger Rechtsprechung voraus, daß der Betroffene nicht in zumutbarer Weise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann (vgl. z. B. BVerwG Urt. v. 23.05.1986 - 8 C 5.85 - NVwZ 1986, 1011; Urt. v. 07.05.1987 - 3 C 53.85 - BVerwGE 77, 207, 212).
  • BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 58.80

    Voraussetzungen für die Annahme eines sog. Überraschungsurteils; Umfang des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.08.1995 - 5 S 3563/94
    Das genügt zur Wahrung des Anliegerrechts (vgl. z. B. BVerwG, Urt. v. 06.08.1982 - 4 C 58.80 - DÖV 1983, 122; Urt. v. 20.05.1987 - 7 C 60.85 - NJW 1988, 432).
  • BVerwG, 09.09.1993 - 11 C 37.92

    Anordnung der Straßenverkehrsbehörde zur Einrichtung einer Lichtzeichenanlage als

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.08.1995 - 5 S 3563/94
    Dies entspricht nicht nur der Rechtsprechung des erkennenden Senats, was dem Verwaltungsgericht nicht verborgen geblieben ist (vgl. Beschl. v. 24.10.1991 - 5 S 1404/91 - NZV 1992, 294), sondern auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dessen Urt. v. 09.09.1993 - 11 C 37.92 - DÖV 1994, 346).
  • BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 60.85

    Ermessensmaßstab - Ausnahmegenehmigung - Verkehrsverbot

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.08.1995 - 5 S 3563/94
    Das genügt zur Wahrung des Anliegerrechts (vgl. z. B. BVerwG, Urt. v. 06.08.1982 - 4 C 58.80 - DÖV 1983, 122; Urt. v. 20.05.1987 - 7 C 60.85 - NJW 1988, 432).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 5.85

    Feststellungsklage - Rechtsschutzinteresse - Zusicherung - Abgeltungsbetrag

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.08.1995 - 5 S 3563/94
    Der von der Verwaltungsgerichtsordnung nicht ausgeschlossene vorbeugende Rechtsschutz setzt nach ständiger Rechtsprechung voraus, daß der Betroffene nicht in zumutbarer Weise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann (vgl. z. B. BVerwG Urt. v. 23.05.1986 - 8 C 5.85 - NVwZ 1986, 1011; Urt. v. 07.05.1987 - 3 C 53.85 - BVerwGE 77, 207, 212).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.1991 - 5 S 1404/91

    Mitteilung der Straßenverkehrsbehörde über beabsichtigte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.08.1995 - 5 S 3563/94
    Dies entspricht nicht nur der Rechtsprechung des erkennenden Senats, was dem Verwaltungsgericht nicht verborgen geblieben ist (vgl. Beschl. v. 24.10.1991 - 5 S 1404/91 - NZV 1992, 294), sondern auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dessen Urt. v. 09.09.1993 - 11 C 37.92 - DÖV 1994, 346).
  • BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 24.16

    Aufgabe des Eigentums an einem Hund ist nicht möglich

    Zugleich hat sie die Befugnis, "im Interesse der öffentlichen Ordnung beziehungsweise zum Schutze des Eigentums" anzuordnen, dass der Fund an sie abgeliefert wird (§ 967 BGB; Mugdan, Die gesammelten Materialien zum BGB, Bd. III, Motive, S. 379; vgl. auch Kohler-Gehrig, Die Fundbehörde, VBlBW 1995, 377).
  • BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 5.16

    Ersatz von Aufwendungen eines Tierschutzvereins für Fundtiere

    Umgekehrt hat die Fundbehörde die Befugnis, "im Interesse der öffentlichen Ordnung beziehungsweise zum Schutze des Eigentums" anzuordnen, dass der Fund an sie abzuliefern ist (§ 967 BGB; Mugdan, Die gesammelten Materialien zum BGB, Bd. III, Motive, S. 379; vgl. auch Kohler-Gehrig, VBlBW 1995, 377).

    Entsprechend mag sich die Anordnungsbefugnis zu einer Pflicht verdichten, wenn der Finder zu einer tierschutzgerechten Verwahrung eines Fundtieres nicht in der Lage oder nicht willens ist (vgl. Kohler-Gehrig, VBlBW 1995, 377 ).

  • BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 7.16

    Ersatz von Aufwendungen eines Tierschutzvereins für Fundtiere

    Umgekehrt hat die Fundbehörde die Befugnis, "im Interesse der öffentlichen Ordnung beziehungsweise zum Schutze des Eigentums" anzuordnen, dass der Fund an sie abzuliefern ist (§ 967 BGB; Mugdan, Die gesammelten Materialien zum BGB, Bd. III, Motive, S. 379; vgl. auch Kohler-Gehrig, VBlBW 1995, 377).

    Entsprechend mag sich die Anordnungsbefugnis zu einer Pflicht verdichten, wenn der Finder zu einer tierschutzgerechten Verwahrung eines Fundtieres nicht in der Lage oder nicht willens ist (vgl. Kohler-Gehrig, VBlBW 1995, 377 ).

  • BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 6.16

    Ersatz von Aufwendungen eines Tierschutzvereins für Fundtiere

    Umgekehrt hat die Fundbehörde die Befugnis, "im Interesse der öffentlichen Ordnung beziehungsweise zum Schutze des Eigentums" anzuordnen, dass der Fund an sie abzuliefern ist (§ 967 BGB; Mugdan, Die gesammelten Materialien zum BGB, Bd. III, Motive, S. 379; vgl. auch Kohler-Gehrig, VBlBW 1995, 377).

    Entsprechend mag sich die Anordnungsbefugnis zu einer Pflicht verdichten, wenn der Finder zu einer tierschutzgerechten Verwahrung eines Fundtieres nicht in der Lage oder nicht willens ist (vgl. Kohler-Gehrig, VBlBW 1995, 377 ).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.01.2013 - 3 L 93/09

    Kosten der Unterbringung eines Hundes

    Auf die Frage, ob die Entscheidung über die Aufnahme eines Fundtieres möglicherweise nicht dem Tierschutzverband hätte überlassen werden dürfen, sondern der Beklagten hätte vorbehalten bleiben müssen, weil es sich insoweit um einen Verwaltungsakt handelt (vgl. Kohler-Gehrig VBlBW 1995, 377, 379; zur Unzulässigkeit der Übertragung hoheitlicher Entscheidungsbefugnisse auf Private ohne gesetzliche Grundlage vgl. Hess. VGH B. v. 17.03.2010 - 5 A 3242/09.Z -, NVwZ 2010, 1254 - Erlass von Gebührenbescheiden; Bay. VGH U. v. 17.02.1999 - 4 B 96.1710 -, NVwZ 1999, 1122 - Zulassung von Schaustellern zu einem Volksfest sowie B. v. 17.12.1991 - 11 B 91.2603 -, NVwZ-RR 1992, 515 - Sperrung einer öffentlichen Straße; BayObLG B. v. 11.07.1997 - 1 ObOWi 282/97 -, NJW 1997, 3454 - Feststellung von Park- und Halteverstößen; KG B. v. 23.10.1996 - 2 Ss 171/96 3 Ws (B) 406/96 -, NJW 1997, 2894 - Parkraumüberwachung), kommt es vorliegend nicht an.
  • VG Schwerin, 15.06.2017 - 7 A 1900/14

    Aufwendungsersatz für tierschutzgerechte Versorgung einer Fundkatze in

    Der Finderseite, die einen gesetzlichen Anspruch auf Befreiung von den Finderpflichten hat, kann nicht bis zu dessen etwaiger Durchsetzung im Rechtsschutzwege (so aber Wiegand/Gursky, a. a. O., und Kohler-Gehrig, Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg 1995, S. 377 [379]) nach Anzeige und Andienen die alleinige Verantwortung für ein Fundtier überantwortet bleiben (so tendenziell auch das OVG M-V im Urteil vom 12. Januar 2011, a. a. O. S. 453, das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht im Urteil vom 23. April 2012 - 11 LB 267/11 -, Niedersächsische Verwaltungsblätter 2012, S. 217 [218], und ausdrücklich das VG Stuttgart im Urteil vom 16. Dezember 2013, a. a. O. S. 338, sowie das VG des Saarlandes im Urteil vom 24. April 2013, a. a. O. S. 241; a. A. etwa der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 27. November 2015 - 5 BV 14.2048 -, juris Rdnr. 25 ff., und das VG Gießen, Urteil vom 16. Februar 2017, a. a. O. S. 153), zumal wenn, wie, auch nach Auffassung der zuständigen Amtstierärztin, im Streitfall, es an den notwendigen Vorkehrungen der Fundbehörde für eine Erfüllung der Verwahrungspflicht fehlt.
  • VG Freiburg, 07.11.2018 - 4 K 4063/17

    Anfechtungsklage bei Entscheidung über einen Widerspruch gegen eine

    Einer an die Straßenbehörde gerichteten Anordnung der Errichtung oder Entfernung einer Verkehrsanlage aber fehlt das für die Qualifizierung als Verwaltungsakt unabdingbare Merkmal einer Regelung mit Außenwirkung (BVerwG, Urteil vom 09.09.1993 - 11 C 37.92 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 03.08.1995 - 5 S 3563/94 -, juris; Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 42 Rn. 294, 296).

    § 45 Abs. 4 StVO schreibt für den in Halbsatz 1 bezeichneten Regelfall zwingend vor, dass die Straßenverkehrsbehörde eine verkehrsregelnde Anordnung ausschließlich durch Aufstellung von Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen öffentlich bekanntzugeben hat; erst und nur mit Errichtung bzw. Entfernung des Verkehrszeichens liegt eine unmittelbare Rechtswirkung der zuvor erlassenen Anordnung der Straßenverkehrsbehörde nach außen vor (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 03.08.1995 - 5 S 3563/94 -, juris, und vom 10.02.2011 - 5 S 2285/09 -, juris; jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl., § 41 Rn. 35; OVG NRW, Urteil vom 12.01.1996 - 25 A 2475/93 -, juris).

  • VG Karlsruhe, 03.11.2008 - 2 K 4042/07
    Dies gilt dann, wenn für den Betroffenen die Möglichkeit zu ihrer Wahrnehmung bestand, ohne dass es darauf ankommt, ob er sie tatsächlich wahrgenommen hat (BVerwG, Urteil vom 11.12.1996, 11 C 15/95 - VG Freiburg, Urt. v. 15.03.2007 - 4 K 2130/05 - VG Karlsruhe, Urt. v. 08.10.2008 - 4 K 1514/08 - dahin tendierend: VG Karlsruhe, Urt. v. 26.03.2008 - 2 K 4208/07 - Stelkens/BonklSachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 6. Aufl., § 35 Rd.Nr. 243 ff.; zum Verhältnis zwischen der [internen] Anordnung der Straßenverkehrsbehörde und dem Aufstellen von Verkehrszeichen, vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 03.08.1995, - 5 S 3563/94 -).
  • VGH Hessen, 26.04.2010 - 2 A 1821/09

    Festlegung der Prüforte für die Fahrerlaubnisprüfung

    Zwar mag es sein, dass die Klägerin insoweit von der streitgegenständlichen Organisationsentscheidung des Regierungspräsidiums Gießen mittelbar in der Weise betroffen ist, dass Fahrschüler bei der Auswahl ihrer Fahrschule denjenigen Fahrschulen den Vorzug geben, die ihren Sitz in einem der anerkannten Prüforte haben; auf eine Regelungswirkung auch gegenüber der Klägerin ist diese Maßnahme jedoch nicht ausgerichtet und ist ihr gegenüber deshalb auch nicht als Verwaltungsakt anzusehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. April 1986 - 4 C 51.83 -, BVerwGE 74, 124 [126]; BVerwG, Urteil vom 9. September 1993 - 11 C 37.92 -, NVwZ 1994, 784; VGH Mannheim, Urteil vom 3. August 1995 - 5 S 3563/94 -, NVwZ-RR 1996, 306; OVG Lüneburg, a. a. O.).
  • OVG Saarland, 23.10.2006 - 1 W 37/06

    Verkehrsrechtliche Anordnung; Erledigung eines verkehrsbehördlichen Ge- und

    Diese verkehrsbehördliche Anordnung stellt vor dem Aufstellen der Verkehrszeichen noch keine Regelung mit Rechtswirkungen gegenüber Anliegern oder Verkehrsteilnehmern dar, sondern erfüllt insoweit lediglich eine vorbereitende Funktion vgl. BVerwG, Urteil vom 09.09.1993 -11 C 37/92-; Hessischer VGH, Urteil vom 31.03.1999 -2 UE 2346/96-, sowie VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.08.1995 -5 S 3563/94-, jeweils zitiert nach Juris.
  • VG Freiburg, 15.03.2007 - 4 K 2130/05

    Streit um Radwegbenutzungspflicht

  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.1996 - 5 S 1570/96

    Einschränkung des Anliegergebrauchs für einen Feldweg zum Schutze eines

  • VG Halle, 25.08.2021 - 1 A 14/20

    Unzulässige Anfechtungsklage gegen eine verkehrsbehördliche Anordnung und die

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